Christkindlesmarkt in Rosenheim. Ausgabe 22, Quelle: Stock

Liebe Leserinnen, liebe Leser !

Zu Weihnachten darf man sich etwas wünschen, ganz gleich, ob Groß oder Klein, ob Alt oder Jung, ob mit oder ohne offiziellen Wunschzettel. Doch nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung. Die meisten Kinder wissen das, ein Unternehmen aus dem Landkreis München wusste es nicht. Der Betrieb hatte für seine Weihnachtsfeier mit 15 Beschäftigten Ende 2023 in einem Restaurant reserviert. Einzig: Die Gäste kamen nicht. Sie sagten auch nicht ab. Also verklagte das Restaurant die Firma auf Zahlung von 2775 Euro für das entgangene Geschäft. Die Beklagte weigerte sich und beharrte, es gebe keinen wirksamen Bewirtungsvertrag.

Das Amtsgericht München sah das anders. Es sei sehr wohl ein solcher Vertrag zustande gekommen. Also muss die Firma zahlen – und lernt ganz nebenbei, dass die Reservierung für eine Weihnachtsfeier kein unverbindlicher Wunsch ist, den man mal eben so äußern kann, wenn einem danach ist. Vielmehr ist sie ein verbindlicher Vertrag. Da gilt so etwas wie das Bestellerprinzip. Makler kennen sich damit ein bisschen aus. Wer bestellt, der zahlt. Ende der Durchsage.

Ganz viele Wünsche haben auch die 124 Bewerber, die sich für ihre Projektideen oder -flächen die Unterstützung durch die Internationale Bauausstellung Metropolregion München erhoffen. Bei der Vorstellung der Projekte in der Alten Kongresshalle München war viel von Mobilitäts-Hubs, Verkehrswende, gemeinschaftlichem Leben in Quartieren und zum Beispiel auch davon die Rede, Bahnhöfe nicht nur zum Umsteigen zu nutzen, sondern für einen längeren Aufenthalt, vielleicht für die Dauer eines Kinofilms. Der Wunschzettel wurde immer länger, während sich einem Beobachter wie dem Autor dieser Zeilen zunehmend die Frage aufdrängte: Und was machen wir, wenn viele Leute das alles vielleicht gar nicht so wollen? Aber halt, stopp, bald ist Weihnachten und jeder darf sich etwas wünschen.

Wir vom Immobilienbrief München wünschen Ihnen nun, dass wenigstens einer Ihrer Wünsche in Erfüllung geht! Daher: Schöne Bescherung!

Nun viel Spaß beim Lesen – und alles Gute bis zur nächsten Ausgabe. Wir machen etwas Weihnachtsferien und sind am 15. Januar 2025 wieder für Sie da.

Es grüßt Sie ganz herzlich

Ihr

Bernhard Bomke, Chefredakteur 

 

Die aktuelle Ausgabe vom 18. Dezember 2024 als PDF

Der Friedensengel, Quelle: Stocks

Frauenkirche in München, Quelle: Stocks

Die zauberhafte Altstadt in Landshut, Quelle: Stocks

Münsing am Starnberger See, Quelle: Stocks

Bayrische Lebensfreude, Quelle: Stocks

Neue Wohnanlage in München, Quelle : Stocks